Vortrittsregeln

Gültig ab Februar 2016

 Wer hat Vortritt

   ·         Vorrangschiffe (grüner Ball/grünes Rundumlicht)
   ·         Güterschiffe
   ·         Schiffe der Berufsfischer (gelber Ball)
   ·         Segelschiffe
   ·         Ruderboote

Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelbretter/Drachensegelbretter gewähren allen anderen Schiffen den Vortritt.

 

Verhalten beim Ausweichen

Ausweichpflichtige Schiffe lassen den anderen Schiffen den für den Kurs und das Manövrieren

notwendigen Raum. Sie halten einen Abstand von mindestens 50 m gegenüber

Schleppverbänden und Schiffen der Berufsfischer, welche entsprechende Zeichen führen, und

einen solchen von mindestens 200 m, wenn sie Schiffe der Berufsfischer achterlich kreuzen.

Gegenüber Vorrangschiffen sind die Abstände so zu wählen, dass sie in ihrer Fahrt weder

behindert noch gefährdet werden.

 

Binnenschifffahrtsverordnung, Stand 15. Febr. 2016

Änderungen BSV 2016.pdf
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