Vortrittsregeln
Gültig ab Februar 2016
Wer hat Vortritt
· Vorrangschiffe (grüner Ball/grünes Rundumlicht)
· Güterschiffe
· Schiffe der Berufsfischer (gelber Ball)
· Segelschiffe
· Ruderboote
Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelbretter/Drachensegelbretter gewähren allen anderen Schiffen den Vortritt.
Verhalten beim Ausweichen
Ausweichpflichtige Schiffe lassen den anderen Schiffen den für den Kurs und das Manövrieren
notwendigen Raum. Sie halten einen Abstand von mindestens 50 m gegenüber
Schleppverbänden und Schiffen der Berufsfischer, welche entsprechende Zeichen führen, und
einen solchen von mindestens 200 m, wenn sie Schiffe der Berufsfischer achterlich kreuzen.
Gegenüber Vorrangschiffen sind die Abstände so zu wählen, dass sie in ihrer Fahrt weder
behindert noch gefährdet werden.
Binnenschifffahrtsverordnung, Stand 15. Febr. 2016